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Stellungnahme CDU-Fraktion Gemeinderatsfraktion zum Gerichtsurteil

Liebe Bürgerinnen und Bürger,


in der Sondersitzung vom 27.11.2025 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, gegen das Gerichtsurteil „Gemeinde Eriskirch – Wohnbau Plümer GmbH“ keine Berufung einzulegen. Unsere CDU-Fraktion hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:


Nach Jahren des Rechtsstreites und vielen schwierigen Gemeinderatssitzungen haben wir es nun richterlich bestätigt bekommen, dass Vertrag und auch Verkaufspreis  mit der Plümer Wohnbau GmbH vom damaligen Bürgermeister und Gemeinderat rechtmäßig erstellt wurden. Zitat aus dem Urteil vom 07.11.25: „Die Übertragung des Eigentums an dem streitgegenständlichen Grundstück von der Klägerin an die Beklagte geschah nicht ohne Rechtsgrund. Vielmehr liegt mit dem wirksamen notariellen Kaufvertrag der Parteien vom 22.06.2017 ein solcher Rechtsgrund vor. Der zwischen den Parteien geschlossene Kaufvertrag vom 22.06.2017 ist insbesondere nicht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB [....] nichtig. Gegen ein gesetzliches Verbot wurde vorliegend gerade nicht verstoßen.“ Zitatende


Im Gegenteil, was als von Gemeindeseite zwingend notwendiges Handeln erklärt wird, wird in der Urteilsbegründung so definiert: „Nach Ansicht des Einzelrichters stellt es einen Fall unzulässiger Rechtsausübung dar, wenn eine Gemeinde zunächst ein Grundstück verkauft und sich im Nachhinein auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages aufgrund Verstoßes gegen das unionsrechtliche Beihilfenrecht   wegen einer Abweichung des Kaufpreises vom Marktpreis um 7, 3 Prozent beruft.“ Und an anderer Stelle „Es wird im Übrigen in der Regel kaum möglich sein, immer genau den korrekten Marktpreis als Kaufpreis zu treffen.“ Zitatende.  Und das richterlich bestellte Gutachten "[.....] ist in sich schlüssig und nachvollziehbar. Insbesondere ist der Sachverständige von zutreffenden Tatsachen ausgegangen und hat die daraus gezogenen Konsequenzen logisch und widerspruchsfrei dargestellt.“ Zitatende.


Soweit – so gut?

Es ist gut, dass sich unser Gemeinderat hoffentlich endlich wieder spannungsfreier den wichtigen Themen unserer Gemeinde zuwenden kann. Es ist gut, dass es Rechtssicherheit gibt. Was aber überhaupt nicht gut ist: Wir haben einem Eriskircher Mitbürger, Unternehmer und ehrenamtlich sehr rührigem Einwohner Dinge unterstellt, die an seiner Reputation gekratzt und seine berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt haben. Es wäre nun mehr als wünschenswert, dass wir alle gemeinsam an der Heilung aufgerissener Wunden mitwirken. 


Die CDU-Fraktion Eriskirch

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